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Mobbing-Betroffene: Die Kosten für Selbsthilfe sind absetzbar |
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Geschrieben von: Dieter Schlund
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Sonntag, 25. Oktober 2009 um 21:31 |
Wenig bekannt, aber um so wichtiger:
Aufwendungen für Anti-Mobbing-Seminare und Mobbing-Selbsthilfegruppen können durchaus Werbungskosten sein. Voraussetzung: Wichtig ist es, Nachweise zu sammeln (z.B. schriftliche Notizen) und sich beim Arbeitgeber über die Schikanen am Arbeitsplatz zu beschweren. Finanzgericht Niedersachsen vom 8.6.2006,14 K57/03,EFG 2007 S.1013). Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.3.2007,VIB92/06,BFH/NV 2007 S.1172 bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz.
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Aktualisiert ( Montag, 26. Oktober 2009 um 20:27 )
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