Mobbing-Betroffene: Die Kosten für Selbsthilfe sind absetzbar
Geschrieben von: Dieter Schlund   
Sonntag, 25. Oktober 2009 um 21:31
Wenig bekannt, aber um so wichtiger:

Aufwendungen für Anti-Mobbing-Seminare und Mobbing-Selbsthilfegruppen können durchaus Werbungskosten sein. Voraussetzung: Wichtig ist es, Nachweise zu sammeln (z.B. schriftliche Notizen) und sich beim Arbeitgeber über die
Schikanen am Arbeitsplatz zu beschweren.
Finanzgericht Niedersachsen vom 8.6.2006,14 K57/03,EFG 2007 S.1013). Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.3.2007,VIB92/06,BFH/NV 2007 S.1172 bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz.

Aktualisiert ( Montag, 26. Oktober 2009 um 20:27 )