Wichtige Info für Arbeitgeber
Geschrieben von: Dieter Schlund   
Sonntag, 25. Oktober 2009 um 21:35
Der zuständige 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hat zum ersten Mal in dieser Deutlichkeit einen Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber wegen Mobbing bejaht. Mit der Frage von
Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Mobbing musste sich das Bundesarbeitsgericht schon öfter befassen. In einem Urteil <http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=12246&pos=9&anz=86>  vom 25. Oktober 2007/Aktenzeichen 8 AZR 593/06 hat das Gericht nun einem Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wurde und deshalb psychisch erkrankte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Arbeitgeber zugesprochen (Quelle: www.mobbing-web.de)

Damit wird erstmals klargestellt, das negative Mobbing-Handlungen durch Führungskräfte zu einem Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegenüber dem Arbeitgeber führen kann. Siehe auch BGB § 618 Arbeits-und Gesundheitsschutz als Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Mein Tipp: Gute und praktikable Betriebsvereinbarungen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit am Arbeitsplatz mit der Interessenvertretung abschliessen und sich als Arbeitgeber öffentlich klar gegen Mobbing aussprechen (z.B. in einer Betriebsversammlung)

 

Aktualisiert ( Montag, 26. Oktober 2009 um 20:28 )